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Klaus Kessler 29.09.97
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erinnern sich sicher an die Schlagzeilen
"KILLER-SPIELE SOLLEN VERBOTEN WERDEN",
die in den letzten Tagen durch die Presse geisterten.
Da diese Meldungen fast gleichlautend in so ziemlich allen Blättern erschienen sind, tippe ich auf eine
Meldung einer Presseagentur, die von den Zeitungen kritiklos nachgedruckt worden ist (vorbei die Zeiten der Recherche...).
Diese Meldung hat, wie Sie sich vorstellen können, die Gemeinde der Paintballspieler (wird in den Medien immernoch "Gotcha" genannt) in ziemliche Aufregung versetzt. Vor allem stellen sich einige
Frage zum Verbot der "Killerspiele", nämlich:
- Wie ist dann der alljährlich, auch in diesem Oktober stattfindende Paintball World Cup in Orlando,
Florida zu sehen? (es werden ca. 1000 Spieler in 150 Teams aus aller Welt erwartet)
- Werden die offenen Europäischen Paintball-Meisterschaften in England künftig ohne Teilnahme
deutscher Teams stattfinden?
- Warum haben neben ESPN noch ca. weitere 20 Nationen das Hyperball-Event diesen May im Fernsehen übertragen? (leider nicht live)
- Was ist mit dem Camps-Masters Turnier in Tolouse, Frankreich, das ein Riesenerfolg war?
- Was ist mit der Borderland-Trophy in Belgien ? Den Turnieren in Holland, Mallorca, Italien, Polen?
Und nicht zuletzt, den Turnieren in Deutschland?
- Es geht das bislang unbestätigte Gerücht um, daß Paintball bei den Olympischen Spielen in Australien Demonstrationssportart werden solle.
Und, vor allem, wie steht Deutschland in der Europäischen Union da, wenn das Paintball-Spiel in Deutschland ein verbotenes "Killerspiel" ist, im Rest Europas hingegen eine verbreitete
Extremsportart? Und wie genau läuft das dann mit der Vereinheitlichung der Gesetze? Wird das dann in Deutschland wieder erlaubt oder in allen anderen Ländern verboten?
Die Ugly Ducklings aus Dänemark, das derzeit wohl beste und erfolgreichste Paintball-Team Europas, wird zum Beispiel unter anderem von ADDIDAS gesponsort.
Und was sind eigentlich die Folgen eines Verbotes in Deutschland? Das einzige deutsche Paintball-Magazin liegt bei einer Auflage von 7000 Stück, davon ausgehend müßte es, grob
geschätzt, etwa 15.000 Paintball-Spieler in Deutschland geben (Zuwachsraten enorm!), was wird mit denen? Werden die in die Illegalität getrieben, wenn sie weiterhin ihren Sport ausüben wollen? Nicht
jeder wohnt so nahe an irgendeiner Grenze Deutschlands, um jedes Wochenende ins Ausland zu fahren, wo das Spielen ja legal ist.
Verboten werden soll ja das Spielen und das Bereitstellen von Spielfeldern, nicht das Handeln mit Markierern, das Besitzen derselben oder das schießen damit auf umfriedetem Besitztum.
Was wir derzeit realistisch gesehen erwarten ist folgendes :
Bayern, das schon immer die Hasskappe aufhatte, wenn es um Paintball ging (der Minister hatte sich
mal die "Birne des Monats" der Fachzeitschrift "Visier" eingehandelt, als er auf eine sachliche schriftliche Anfrage nach der Legalität von Rotpunktvisieren beim Paintball-Spiel in Bayern ein
"hasstriefendes" Schreiben zurückschickte, das die eigentliche Frage dann auch noch unbeantwortet ließ), hat eine Eingabe an den Bundesrat gemacht, das das Verbot von "Killerspielen" forderte - und
welcher "Volksvertreter" konnte da schon nein sagen, wo sich "Verbot von Killerspielen" in der Presse
so gut anhört - unabhängig davon, ob er überhaupt wußte, was das eigentlich genau war oder, was warscheinlicher ist, ob es im eh völlig wurscht war, was das Volk in seiner Freizeit treibt (jedes
Intresse eines Politikers am Volk - außer bei den Wahlen - würde mich auch arg irritieren). Hauptsache gute Presse.
Und was uns jetzt droht ist, daß das im Bundestag dann genauso passiert. Und dann ist nix mehr zu machen.
Es ärgert uns ganz gewaltig, immer wieder als gewaltverherrlichend hingestellt zu werden ("Killerspiel, bei dem die Tötung und Verletzung von Spielern unter Einsatz von Schusswaffen oder nachgebildeten
Waffen simuliert wird - Zitat Pressetext), während die Fechter olympische Ehren erringen und bei Boxveranstaltungen, bei denen das Blut auch garantiert bis in die erste Reihe spritzt,
Rekord-Einschaltquoten erreicht werden.
Und das ist nun auch der Grund, warum ich diese Mail unter anderem an Sie schicke. Wie wir alle
wissen, besteht in Deutschland die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative, Exekutive und Presse (nicht de jura, aber de facto). Und letztere Macht möchte ich bitten, sich wenigstens mal schlau zu
machen (von den Politikern erwarte ich das sowieso nicht), was hier eigentlich vor sich geht, und nicht nur nachzuplappern, was Reuther, DPA und was es so alles gibt, ihnen servieren - denn die
Agenturen plappern ebenfalls oft nur nach, was ihnen die Pressestellen der Politiker vorlegen, so geschehen vor einiger Zeit, als selbst der SPIEGEL falsche Angaben des Innenministeriums von
Nordrhein-Westfalen kurzerhand abdruckte. (Soft-Air Pistölchen zu Schusswaffen befördert und gleich mit Paintball verwechselt)
Ich würde mich auf Resonanz jedweder Art freuen und stehe Ihnen gerne für Informationen, Kontaktadressen usw. zur Verfügung.
Klaus Kessler Myhler Str. 19 27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel. 04791 / 98 53 04 Fax 04791 / 98 53 05 Mobil 0171 / 246 44 55 eMail: doc@titanic.hb.north.de Homepage: http://www.istda.com
...und selber Paintballspieler seit vielen Jahren. |
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Erik Auerswald 30.09.97
Subject: Verbot von Paintball
Hallo,
ich habe als einzige E-Mail Adresse webmaster@caliber.de gefunden, also schreibe ich an diese,
obwohl es nicht die Webseiten betrifft. Allerdings denke ich, dass dieses Thema von Interesse fuer die Zeitschrift Caliber ist, da ein Bereich, der vom Waffengesetz geregelt wird und eine Art von
Schusswaffen betroffen ist.
Vor kurzem habe ich erfahren, dass am 13.08.97 im Bundesrat ein Gesetzentwurf eingebracht wurde,
mit dem Spiele wie z.B. Gotcha (Paintball) verboten werden sollen. Der Wortlaut spricht von "Spielen mit der Simulation von Toetungshandlungen" (Bundesrats Drucksache 579/97).
Dieses Vorhaben ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt und geht von falschen Tatsachen aus.
Bei dem Sport Paintball werden keinesfalls Toetungshandlungen simuliert, das Markieren von
Mitspielern mittels eines Farbtreffers auf z.B. die Markierungswaffe hat mit toeten nichts zu tun.
Das Ziel eines Paintballspieles ist es meistens, einen als Flagge bezeichneten Gegenstand, der in
der gegnerischen Haelfte des Spielfeldes ist, in die eigene Endzone zu bringen. Dabei kann man ohne Einsatz des Markierers auskommen.
Wird Paintball als "Spielen mit der Simulation von Toetungshandlungen" angesehen, so trifft dies in noch viel starkerem Masse auf das Spiel Voelkerball zu, bei dem es nur darum geht, mittels einer
Waffe (aehnlich einer Handgranate) die Angehoerigen des gegnerischen Teams aus dem Spiel zu schiessen. Die Unsinnigkeit eines Verbots von Voelkerball sollte jedem klar sein.
Geht es um Sportarten, bei denen die Verletzung oder Toetung von Menschen mittels einer Waffe simuliert wird, so faellt mir direkt das Fechten ein. Beim Fechten geht es nur darum, mit einer Waffe
einen Menschen zu treffen, der daraufhin verliert ("tot ist"). Der Sport Fechten ist aus dem Training fuer den Kampf mit den entsprechenden Hieb- und Stichwaffen entstanden, bei dem der einzige
Zweck das Toeten oder verstuemmeln des Gegners ist.
Dieses trifft auch auf viele der sog. Kampfsportarten zu. Bei diesen (Karate, Kendo, ...) wird mit oder
ohne Waffe das Toeten von Menschen geuebt. In Wettkaempfen wird das besonders gute Ausfuehren der Toetungstechniken belohnt.
Bei einigen Abarten dieser Sportarten werden dem Gegner sogar absichtlich Verletzungen zugefuegt (Vollkontakt)!
Beim im Moment sehr populaeren Sport Boxen geht es darum, den Gegner mit koerperlicher Gewalt so schwer zu verletzen, dass er nicht mehr in der Lage ist zu stehen.
Beim Paintball wird niemand verletzt, ein Treffer auf das Magazin hat die selbe Bedeutung wie ein Treffer auf die Schutzmaske (beides kann keine Verletzung bewirken und beides nimmt den
getroffenen aus dem Spiel), was offensichtlich mit dem Toeten von Menschen nichts zu tun hat.
Paintball ist, im Gegensatz zu den Kampfsportarten, Fechten und auch dem Sportschiessen, nicht
aus dem Training fuer das Toeten von Menschen oder Tieren entstanden, sondern aus dem Markieren von Kuehen einer Herde auf grossem Weideland. Daraus entstand ein Sport, bei dem sich Menschen
gegenseitig markieren und der anfaenglich mit genau den selben Markieren ausgetragen wurde, die zum Kennzeichnen der Kuehe Verwendung fanden.
Die eingesetzte Technik war nie zum Toeten irgendeines Lebewesens gedacht und ist dazu auch nie geeignet gewesen. Wer einmal Paintball gespielt hat weiss, dass es nichts mit Krieg oder Kaempfen
mit Schusswaffen gemeinsam hat, sondern eine aufregende Mannschaftssportart ist, die einfach Spass macht.
Sollte Paintball in Deutschland verboten werden, so ist das ein weiterer Schritt gegen eine
europaeische Harminisierung, denn in unseren Nachbarlaendern ist Paintball nicht nur erlaubt, sondern auch wesentlich weniger stark von Gesetzen eingeschraenkt. Leider liegen mir die
entsprechenden Gesetze nicht vor, aber ich weiss auss eigener Erfahrung, dass in Frankreich die Schussenergie der Markierer nicht auf 7,5 J begrenzt ist (es wird dort im allgemeinen mit der
doppelten Geschossenergie gespielt, was keinerlei Gefahr darstellt). In der Schweiz (nicht EU) gelten Markierer nicht einmal als Waffe!
Ein Verbot wuerde auch viele Arbeitsplaetze in Deutschland vernichten; alle auf Paintball spezialisierten Geschaefte muessten schliessen, die Spielfelder waeren illegal und die deutschen
Firmen, die Paintballzubehoer fertigen, verloeren ihren Absatzmarkt und koennten wahrscheinlich nicht weiter existieren. Es gibt inzwischen sogar eine (junge) deutsche Firma, die eine
Markierungswaffe sowie Zubehoer dafuer herstellt, fuer die ein Verbot in Deutschland wohl das Ende bedeuten wuerde. In Zeiten der Rezession und hohen Arbeitslosigkeit ist es ein fataler Fehler, einen
aufstrebenden Witschaftszweig aus Unwissenheit und Ignoranz durch unsinnige Verbote zu zerstoeren!
In Deutschland ist der Paintball-Sport noch recht klein und unbekannt, weswegen es auch noch keine
Lobby fuer uns gibt. Da Paintball in Deutschland etwas mit Waffen zu tun hat, sollte es auch in Ihrem Interesse liegen, einem Verbot dieses Sports entgegenzuwirken. Wenn Paintball von Sportschuetzen
als eine weitere Art, mit Waffen ohne kriegerischen oder militaerischen Hintergrund Sport zu treiben betrachtet und unterstuetzt wird, kann ein Verbot vielleicht noch verhindert werden.
Den Text der Gesetzesvorlage findet man in der Drucksache 579/97 des Bundesrats vom 13.08.1997.
Mit freundlichen Gruessen,
Erik Auerswald
eMail:auerswal@unix-ag.uni-kl.de |
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Klaus Kessler 02.10.97
Und noch ein (hoffentlich) letztes Mal muß ich Sie mit dem Thema "Paintball- Killerspiel" belästigen.
Folgende erschütternde Mail bekam ich in unserer Paintball-Mailgoup heute zu lesen:
Hi, ich hab grade mit meinem Bundestagsabgeordnetem gesprochen. Er sagt, dass er in der Gruppe im
Budestag ist, die ueber das "Verbot von Killer-Spielen" entscheiden wird. Und jetzt kommts: Er kannte weder das Wort Paintball oder Gotcha!!!! Hat er keine Ahnung davon was er tut? Ist
Paintball in dem Verbot gar nicht inbegriffen? Er will mir jetzt jedenfalls Info's dazu zusammensuchen und mir faxen.
Ich kann nur sagen ruft bei euren Abgeordneten an, fragt nach und klaert auf!!!
Die Telefonnummern bekommt Ihr bei euren oertlichen Parteien. (stehen im Telefonbuch)
Es ist also wiedermal genauso, wie ich es mir vorgestellt habe. Man serviert den Abgeordneten
einfach "Killerspiele" zum Verbot, ohne ihnen näheres dazu zu erzählen. Auch eine Art des Demokratieverständnisses .......(Bayern hat wirklich was gegen Paintball)
Ich gestatte mir daher, Ihnen hier einen kurzen Überblick zu geben, was Paintball (Gotcha) eigentlich ist.
WAS IST PAINTBALL? (Extreme Kurzfassung)
Beim Paintball versuchen zwei Teams dem jeweils gegnerischen Team deren Flag (viel englisches Fachchinesisch) von deren Flag Base zu klauen. Gewonnen hat das Team, das innerhalb der
vorgegebenen Zeit als erste die gegnerische Flag zur eigenen Flag Base geschafft hat.
Gespielt wird dabei mit Paintball-Markierern, einer Art Luftpistole, die Farbkugeln im Kaliber .68 (ca.
1,8 cm) verschießt und in Deutschland den Luftpistolen und Luftgewehren rechtlich gleichgestellt ist. Die Kugeln bestehen aus einer Schale aus Hartgelatine und sind mit Kartoffelstärke und
Lebensmittelfarbe gefüllt, sind also umwelttechnisch absolut unbedenklich. (müssen ja auch die strengen US-Vorschriften zum Umweltschutz einhalten)
Sobald man die vorgeschriebene Schutzmaske trägt, sind Verletzungen, die über blaue Flecken hinausgehen, praktisch ausgeschlossen. Laut US-Versicherungsstatistik gibt es beim Paintball
weniger Verletzungen als beim Golf!
Gespielt werden darf auf "umfriedetem Besitztum", sofern "so geschossen wird, daß die Geschosse
das Grundstück nicht verlassen können". Diese Auflagen sind in Deutschland aufgrund der Gesetzgebung extrem schwer zu erfüllen, daher gibt es im Gegensatz zum Ausland hier so wenige
legale Spielfelder. (Wald darf nicht umzäunt werden, freier Wildwechsel, freies Waldbegehungsrecht, Ladschaftsbaugesetz, Umweltschutz, Flächennutzungsplan, oder auch irgendein Vorwand, wenn man
uns nicht da haben will, nach der Devise "Verklagen Sie uns doch.")
Das ist um so bedauerlicher, da nur auf den legalen Spielfeldern die Neulinge korrekt an die
Sicherheitsregeln (Regelwerk der National Professional Paintball League der USA) und das richtige Verständnis für diesen Sport herangeführt werden.
Die vielzitierten Rechtsradikalen haben wir bislang übrigens nicht aufspühren können, hieß es doch früher, daß alle Paintballspieler rechtsradikal seien. Warscheinlich war Paintball den
Rechtsradikalinskis zu zahm.
Klaus Kessler Myhler Str. 19 27711 Osterholz-Scharmbeck Tel. 04791 / 98 53 04 Fax 04791 / 98 53 05 Mobil 0171 / 246 44 55
eMail: doc@titanic.hb.north.de Homepage: http://www.istda.com |
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Ralf Woflinarin
Für ein paar Erbsen mehr. Waffenrecht.
Bei der Lektüre des Hamburger Abendblattes bin ich auf einen Artikel gestoßen, der mich angesichts
der amerikanischen Verhältnisse auf unseren Straßen doch sehr erleichtert hat.
Die Hamburger Polizei hat einen bedeutsamen Fall von Aufrüstung aufgedeckt: Waffentechniker des
LKA haben Pistolen im gefährlichen Kaliber 6 mm Plastik untersucht und festgestellt, daß damit auch "flüssige Stoffe in Umhüllungen" - also wohl Vollmantelgeschosse - abgefeuert werden können. Auch
die rechtliche Seite wurde gewürdigt: Benutzen (auch in der eigenen Wohnung?) nur mit Waffenschein, für den Erwerb WBK erforderlich (E0 > 7,5 J)!
Gut, daß es so sach- und rechtskundige Experten gibt, die das Versagen des Beschußamtes (PTB-Zeichen auf der "Waffe") aufdecken. Es wird höchste Zeit, daß nunmehr mit entschiedener Härte
gegen Waffenschieber wie Kettner oder Frankonia Jagdvorgegangen wird, die diese gefährlichen Mordinstrumente an jeden, der über 18 Jahre alt ist, für wenig Geld in unbegrenzter Anzahl verkaufen!
Werbung für diesen unglaublichen Vorgang wird sogar in für jeden erhältlichen Katalogen betrieben. Die Aufforderung der Polizei an die Bürger, im Besitz befindliche Soft-Air-Waffen abzugeben, um
unerlaubten Waffenbesitz auszuschließen, wird sicherlich helfen, Hamburgs Straßen wieder sicher zu machen und die Kriminalität in Verbindung mit Waffen einzudämmen. Weiter so!
Mittlerweile wieder auf dem rechten Wege angelangt (Vorgang verjährt), muß ich nun noch ein weiteres waffenrechtlich relevantes Delikt öffentlich machen:
In meiner Jugend habe ich vollautomatische Waffen benutzt, ohne zu wissen, welch schweren Rechtsbruch ich begangen habe. Ich habe Läufe aus Plastiksitzstangen für Vogelkäfige erworben
(ohne Bedürfnisprüfung oder Erwerbsberechtigung in Zoohandlungen erhältlich) und mit ebenfalls frei erhältlichen Trockenerbsen geschossen.
Eine Handvoll Erbsen in den Mund und dann Dauerfeuer, was die Lunge hergab! Dieser schwerwiegende Verstoß gegen das Verbot des Besitzes von Waffen mit Dauerfeuereinrichtung ist
auch heute noch möglich. Es ist daher ein restriktives Vorgehen gegen Zoohandel und Lebensmittelhandel dringend erforderlich:
Erwerb von Sitzstangen aus Plastikrohr im Kaliber Trockenerbse nur gegen Erwerbsberechtigung (Voreintrag in WBK), Kauf von Trockenerbsen nur noch gegen Erwerbsberechtigungseintrag in WBK.
Für Zoo- und Lebensmittelhandel gelten die Vorschriften für den Verkauf von Plastiksitzstangen und Trockenerbsen wie für den Waffen- und Munitionshandel.
Der Erwerb von Plastikrohr im Kaliber Trockenerbse unter 60 cm Gesamtlänge auf Jagdschein ist nicht möglich, da es sich hierbei um Kurzwaffen handelt (Voreintrag in WBK nötig, bei bereits
eingetragenen Kurzwaffen Verkauf/Abgabe einer Kurzwaffe im Regelfall erforderlich).
Der Erwerb von Trockenerbsen auf Jagdschein sollte nicht möglich sein, da es sich bei Erbsen nicht
um für die Jagd zielballistisch geeignete Munition handelt. Die Waffenbesitzkarten dürfen selbst- verständlich nur nach bestandener Sachkundeprüfung und strenger Bedürfnisprüfung ausgestellt werden.
Bedürfnisangaben wie: "Ich brauche die Erbsen zum Kochen" oder "Mein Wellensittich braucht eine zweite Stange in seinem Käfig" müssen streng kontrolliert werden, um exzessiven unkontrollierten
Handel mit Sitzstangen und Trockenerbsen einzudämmen.
Ralf Woflinarin, Haltern
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